Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kursbuchungen und Ausstellungsbesuch

Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ anerkannt:

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich schriftlich, über das Anmeldeformular auf der Website, per Mail oder per Telefax, und möglichst frühzeitig an. Anmeldungen werden in der Reigenfolge ihres Eingangs in der Geschäftsstelle berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimme Maßnahmen bleiben davon unberührt. Die Anmeldung ist mit dem Zugang der Bestätigung oder der Rechnung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des angegebenen Teilnahmebeitrages, unabhängig von den Leistungen Dritter. Das Entgelt ist spätestens bis zu dem in der Rechnung/Anmeldebestätigung genannten Termin unter Angabe des vollständigen Namens und der Rechnungsnummer auf folgendes Konto zu zahlen:

Empfänger: Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige
Bank: Frankfurter Sparkasse 1822
IBAN: DE80500502010000061945
BIC: HELADEF1822

Rücktritt:
Stiftungsangebote unter 25,00 Euro sind mit Anmeldung verbindlich gebucht. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages bei Rücktritt ist nicht möglich. Bei Stiftungsangeboten (Veranstaltungen/Kursen) über 25,00 Euro können Sie von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Bitte halten Sie sich in diesem Fall an unsere Fristen: Bis vier Kalenderwochen vor Kursbeginn entstehen Ihnen bei einem Rücktritt Bearbeitungskosten in Höhe von 25,00 Euro. Bis zwei Kalenderwochen vor Veranstaltungs- oder Kursbeginn werden 50 Prozent der Veranstaltungs – oder Kursgebühren, mindestens jedoch 25,00 Euro, danach die volle Kursgebühr erhoben und nachgefordert (maßgeblich ist das Datum des Posteingangs). Wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird, werden bereits gezahlte Entgelte mit Ausnahme der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro zurückerstattet. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarversicherung.

Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zum Recht auf außerordentliche Kündigung.

Ummeldung:
Auch der Wunsch nach einem Kurswechsel muss schriftlich erfolgen. Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet. Für jede Ummeldung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.

Absage von Kursen:
Wir behalten uns das Recht vor, insbesondere bei Krankheit und nicht ausreichenden Anmeldungen, Kurse zu verlegen oder abzusagen. Gezahlte Teilnahmebeiträge werden dann in voller Höhe gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet. Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmer/innen wegen Ausfall oder Verschiebung der Kurse sind ausgeschlossen. Wir können keine Gewähr für e-mail und für die Postzustellung übernehmen. Falls Sie von uns bis zwei Kalenderwochen vor Kursbeginn keine Informationen erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Organisatorische Änderungen:
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/ne bestimmte/n Mitarbeiter/in oder eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines/einer Mitarbeiter/in oder eines Dozenten / einer Dozentin angekündigt wurde. Ein Wechsel der Mitarbeiter/innen oder der Dozent/innen und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen den/die Teilnehmerin weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

Ausschluss von der Teilnahme:
Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige ist berechtigt, Teilnehmer/innen in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug (siehe Mahnkosten), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige wird durch einen solchen Ausschluss nicht berührt.

Mahnkosten:
Sollten Sie in Zahlungsverzug kommen, erhalten Sie eine erste bzw. eine zweite Mahnung. Für letztere erheben wir eine Mahngebühr von 5,00 € Wird nach der zweiten Mahnung kein Zahlungseingang festgestellt, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie vom laufenden Kurs ausgeschlossen werden und wir das weitere Verfahren in anwaltliche Hände geben.

Zeugnisse, Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen:
Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich. Für Kurse, die mit einer formalen Prüfung abschließen, gelten besondere Regelungen.

Urheberschutz:
Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind nur nach zuvor erteilter Erlaubnis der Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige bzw. durch das Personal gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

Haftung für Schäden:
Die Teilnahme an allen Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden und Verluste kann nicht übernommen werden, außer wenn diese auf vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten beruhen.

Datenschutz:
Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige unterliegt den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Durch die Anmeldung erklären Sie sich mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Kursabwicklung sowie mit der späteren Zusendung Informationen im Zusammenhang mit dem belegten Kurs einverstanden. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Kursnummer, Jahr, Kurstitel sowie das entsprechende Entgelt. Zur Sicherung von barrierefreien Zugängen werden bei Veranstaltungen darüber hinaus bei Bedarf für die Organisation relevante Daten, wie Hörstatus, Nutzung von technischen Hilfsmitteln, Besitz von Schwerbehindertenausweis und Sprachkenntnisse erfasst, die zu statistischen Zwecken auch wie die Einteilung in Altersgruppen sowie die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet werden können. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie kommen erstmalig zur Anwendung für alle Veranstaltungen, die ab dem 01.01.2020 beginnen. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.