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Fördern und schenken Sie Menschen mit Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit Bildung und Teilhabe

Unsere Projekte finanzieren sind zu einem großen Teil aus Spenden und Zuschüssen. Wenn auch Sie sich engagieren möchten oder über eine Spende nachdenken, sprechen Sie uns gerne an.

Mit Spenden, Zuweisungen von Geldauflagen und Unterstützung engagierter Menschen können wir Projekte fortführen, wie

  • Bildungsangebote für Gehörlose, Schwerhörige und Interessierte
  • Eltern-Kind-Treffs / Kultur-Bildungs-Treffs
  • Gebärdensprachcafé und Sprachangebote für Geflüchtete
  • Abbau von Barrieren in Schulen und in der Gesellschaft
  • inklusive Begegnungen und kulturelle Veranstaltungen
  • Erlebnisausstellung zur Aufklärungsarbeit

 

Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige - Stiftung des öffentlichen Rechts - verfolgt gemäß § 2 Abs. 1 der Verwaltungsordnung ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO). Der Stiftungszweck dient dem Wohle der Allgemeinheit durch Förderung, Pflege und Unterstützung gehörloser und schwerhöriger Menschen sowie deren Selbsthilfeorganisationen im Sinne des § 53 AO.
Wir sind berechtigt, Spenden zu empfangen und auch entsprechende Spendenbescheinigungen auszustellen.

Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Beträgen bis 200,- Euro genügt dafür der Nachweis der Überweisung an uns zusammen mit dem Text auf dieser Seite. Bei Beträgen von mehr als 200,- Euro erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung.

Vermächtnis und Testamentsspende

Möchten auch mit einer Testamentsspende einen nachhaltigen gesellschaftlichen Beitrag zur Unterstützung von Menschen mit Hörbehinderungen und dem Abbau von Barrieren leisten?

Mit einem einfachen Satz in Ihrem Testament können Sie in Ihrem Nachlass oder einen Teil Ihres Nachlasses einem guten Zweck zuführen.

Ein Testament schafft Klarheit und Sicherheit. Denn damit bestimmen Sie nach Ihren Wünschen, was mit Ihrem Nachlass passiert und wie Ihre Werte weiterleben. Im Testament haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihre Familie und Freund*innen zu bedenken, sondern auch gemeinnützige Organisationen mit einer sogenannten Testamentsspende oder Nachlassspende zu berücksichtigen. Die Spende ist von der Erbschaftssteuer befreit, wodurch der vollständige Betrag für wohltätige Zwecke genutzt wird.

Ein Vermächtnis kann in unterschiedlichen Formen in einem Testament festgelegt werden: So können feste Geldbeträge, Wertpapiere, Immobilien oder andere Wertgegenstände einer Person oder Organisation zugewendet werden. Außerdem ist es möglich und häufig empfehlenswert ein Vermögen anteilig zu vermachen.

Besprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrer Familie, um Unklarheiten oder Konflikte zu vermeiden. Um Ihre Testamentsspende rechtlich verbindlich zu machen, muss sie im Testament oder Erbvertrag festgehalten werden. Sie können uns als Organisation als Erbin einsetzen oder per Vermächtnis eine spezifische Zuwendung festlegen.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir sicherstellen, dass ihr letzter Wille umgesetzt wird. Wir freuen uns im Gespräch mit uns zu klären, ob und wie wir Ihre Wünsche und Vorstellungen umsetzen können. Denn im Erbrecht sind viele Dinge zu beachten.

Zustiften und Förderfond für ein Projekt ihrer Wahl anlegen

Mit einem Beitrag in das Kapital der Stiftung Bildung können Sie unsere Arbeit durch die Ausschüttung der Zinsen und anderer Erträge langfristig unterstützen. Ihr Vermögen unterstützt dabei dauerhaft Projekte und bleibt erhalten.
Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre Spende in ein Projekt oder einen Fond ihrer Wahl fließen zu lassen. Wenn Sie eine spezielle Idee haben, oder ein spezielles Anliegen schaffen wir eine Möglichkeit für ihr spezielles Anliegen.

Wir beraten Sie gerne persönlich. Bitte sprechen Sie uns an.

Beispiele was Ihre Spende ermöglicht

5 - 75 EURO:
auch kleine Spenden helfen immer wieder Lern- und Sensibilisierungsmaterialien anzuschaffen sowie die Finanzierungen von Projekten, wie die Hausaufgaben Unterstützung für Geflüchtete zu ermöglichen.

75 – 150 EURO:
Dolmetscher, Raum und Materialkosten für unsere Eltern-Kind-Treffen unterstützen. Ermöglichen Sie Familien mit von Hörbehinderung betroffenen Kindern sich gegenseitig beim gemeinsamen Basteln kennenzulernen.

400 EURO:
Ein Kita- oder Schulprojekt auf den Weg bringen.
Ermöglichen Sie einer Schulklasse in unsere Welt mit Hörbehinderungen einzutauchen und unsere „Erlebnisausstellung HalloFreiheit“, in den Austausch mit Gebärdensprachnutzenden zu kommen und Strategien im Umgang mit eigen Freunden und Familienangehörigen zu erlernen um als Multiplikatoren in Ihrem Umfeld weitere Hör-Barrieren abzubauen.

5.000 EURO:
Bildungsprojekte, die dringend notwendig sind, aber bisher keine staatliche oder Städtische Förderungen erhalten. Bspw. unsere Ohrenstark Seminare für Regelschüler unterstützen.

50.000 EURO:
Zustiften und Förderfond für vorhandene Projekte und Projektideen oder ein Projekt ihrer Wahl. Bspw. weitere Empowerment, Aufklärungs- und Beratungsangebote oder Online-Lernmaterialien, die für alle Interessierten zugängig sind.

Jede Spende hilft!

Helfen Sie mit, damit wir in Zukunft noch Vieles zum Wohle der Allgemeinheit und gehörloser, schwerhöriger und ertaubter Menschen erreichen können! 

Ob als Privatperson oder Unternehmen, ob mit kleinen oder größeren Beträgen, jede Spende hilft und stärkt unsere Arbeit. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

 

Möchten Sie uns mit einer Sachspende unterstützen oder sich ehrenamtlich engagieren?

Dann setzen Sie sich bitte per Post oder E-Mail mit uns in Verbindung. Bitte beschreiben Sie kurz Ihre Projektidee.

Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige, Rothschildallee 16a, 60389 Frankfurt

info@glsh-stiftung.de

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Unsere Bankverbindung lautet:
Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige
IBAN: DE80500502010000061945
BIC: HELADEF1822 (Frankfurter Sparkasse 1822)