Stiftung/Stiftungszweck
Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige (vorm. Taubstummenanstalt), mit Sitz in Frankfurt am Main, ist Eigentümerin des Gehörlosen- und Schwerhörigenzentrums. Sie stellt Räume und Versammlungsräume für Mitgliedsvereine des Frankfurter Stadtverbandes für Gehörlose und Schwerhörige sowie Wohnungen für Gehörlose und Schwerhörigen zur Verfügung. Des weiteren bietet die Stiftung Tagungs- und Konferenzräume zur öffentlichen Anmietung an.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Stiftungszweck dient unmittelbar und ausschließlich dem Wohle der Allgemeinheit durch Förderung, Pflege und Unterstützung gehörloser und schwerhöriger Menschen sowie deren Selbsthilfeorganisationen im Sinne des § 53 AO. Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsmittel besteht nicht.
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Die komplette Historie können Sie in diesem PDF durchlesen:
Historie der Frankfurter Stiftung
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